Erfolg für Bouser Geschäftsmann

Timo Rehberg (36), der in Bous ein Computer-Geschäft betreibt.

Jetzt ging alles plötzlich doch ganz schnell: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Teil der Beschränkungen für den Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Konkret bedeutet das: Die Pflicht zur Terminvergabe wurde gekippt. Außerdem sind nur 15 Quadratmeter pro Kunde nötig, um das Geschäft öffnen zu dürfen.

Geklagt hatte Timo Rehberg, der in Bous einen Computershop (140 Quadratmeter) betreibt. Er hatte bereits am 22. Februar über seinen Differter Rechtsanwalt Alexander Rödel einen Eilantrag gestellt hatte und war über die lange Bearbeitungsdauer verärgert. (BILD berichtete).

Er beklagte, dass er im Gegensatz zu Buchhandlungen oder Blumengeschäften nur nach vorheriger Terminvergabe einen Kunden und eine weitere Person aus dessen Hausstand empfangen durfte.

Der 36-Jährige: „Ich freue mich für den gesamten Einzelhandel. Ich wollte Gerechtigkeit für alle.“

„Existenzbedrohender Schaden“

Das Gericht bezog sich in seinem Urteil auch auf die aktuellen Infektionszahlen: Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei derzeit nicht zu erkennen. Außerdem bestünden erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Mit zunehmender Dauer der Öffnungsbeschränkungen drohe Einzelhändlern ein „existenzbedrohender Schaden“. Die gegenwärtige Regelung verletze zudem das Grundrecht der freien Berufsausübung.

Die Landesregierung muss ihre Corona-Verordnung nun neu regeln. Theoretisch können jetzt aber alle Geschäfte öffnen, die gewährleisten können, dass – neben den Hygienevorschriften – pro Kunde 15 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Foto: Thomas Wieck

Von: BILD ZEITUNG / RALPH STANGER 10.03.2021 – 15:48 Uhr

 

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